Nebenkosten beim Hauskauf, Immobilienkauf oder Wohnungskauf - ganz einfach ohne Rechner

Diese Nebenkosten gibt es beim Hauskauf oder Immobilienkauf:

  • Maklergebühr

  • Grunderwerbsteuer

  • Notar- & Grundbuchgebühren.

Genaueres dazu findest du bald hier.

Gibt es Unterschiede in den Bundesländern?

Die Nebenkosten beim Hauskauf fallen in jedem Bundesland unterschiedlich aus. Die Notarkosten und die Kosten für die Eintragung ins Grundbuch sind zwar überall gleich, die Maklergebühr und die Grunderwerbsteuer unterscheiden sich aber.

Nebenkosten beim Hauskauf in NRW oder Bayern: So unterschiedlich sind die Nebenkosten beim Haus- oder Wohnungskauf: während in Bayern beispielsweise 8,0% üblich sind, kannst Du in Nordrhein-Westfalen eher mit 11,0 % rechnen.

 

Nebenkosten: Braucht man wirklich einen Rechner?

Auf den Kaufpreis kommen also noch folgende Kosten, jeweils als und auf den Kaufpreis:

  • die Maklercourtage (oft 3,0%),

  • die Grunderwerbsteuer, 3,5 bis 6,5%

  • die Notar - und Gerichtskosten, zusammen etwa 1,5%.

  • In Summe sind das 8 bis 11% auf den Kaufpreis.

Du siehst, Du benötigst hier keinen extra Rechner, sondern kannst die Nebenkosten ganz einfach selbst ermitteln.

Solltest Du noch Hilfe benötigen, erklären wir Die das in unserem Webinar in Folge 6 Kalkulation noch mal step by step.

Die Maklergebühr

Seit dem 23.12.2020 gibt es ein Gesetz, das Bestellerprinzip, das Immobilienkäufer finanziell entlasten soll und das die Verteilung der Maklergebühr neu regelt.

Früher musste die Käuferin die komplette Rechnung der Maklerin bezahlen, heute wird es fair 50:50 aufgeteilt. Aber Achtung: Baugrundstücke, die noch nicht bebaut sind, Mehrfamilienhäuser, Gewerbeeinheiten, Dachrohlinge und alle anderen Teile vom Teileigentum, fallen nicht unter die Neuregelungen zur Maklerprovision.

Ausserdem gilt die neue Regel nur für Verbraucher, nicht für Investoren und Unternehmen. Wenn Du also als Privatperson kaufst, gilt die Regel. Wenn Du mit einem Unternehmen, also z.B. einer GmbH kaufst, gilt die Regel nicht.

Ein Thema ist hier wichtig: wenn Du die Maklerin runterhandelst, dann handelst Du damit automatisch die Provision der Verkäuferin runter. Die Maklerin verliert also doppelt Geld und sie wird sich weniger gern auf so etwas einlassen.

 

So, jetzt kennst Du die 50/50-Regelung, aber wahrscheinlich fragst Du Dich jetzt, 50% von was eigentlich?! Also wie hoch darf die Maklergebühr denn überhaupt sein?

Das ist gesetzlich nicht geregelt. In Berlin beispielsweise sind 6,0% plus Umsatzsteuer (USt) von 19% üblich, aber nicht gedeckelt! Nach dem Bestellerprinzip wären das dann jeweils 3,0% plus USt für Dich.

Die Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer gehört zu den Kaufnebenkosten und orientiert sich neben dem Kaufpreis am Grunderwerbsteuersatz. Dieser ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hier erfährst Du, wie hoch die Grunderwerbsteuer in Deinem Bundesland ausfällt, wie Du sie berechnen kannst und an welchen Stellen Einsparungen möglich sind.

Wenn du ein Grundstück erwirbst, ob mit oder ohne Immobilie, fällt in Deutschland immer Grunderwerbsteuer an. Die Höhe der Grunderwerbsteuer liegt je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises und gehört damit zu den wesentlichen Kaufnebenkosten. In der Übersichtskarte siehst Du die Grunderwerbsteuer in: Berlin 6%, Brandenburg 6,5%, Hamburg 4,5%, Hessen 6% und Bayern 3,5%.

Je nachdem in welchem Bundesland Deine Immobilie liegt, kommen auf den Kaufpreis also noch 3,5% bis 6,5% Grunderwerbsteuer hinzu. So der Stand heute (31.12.2021). Steuersätze können sich aber natürlich ändern, so wurde beispielsweise 2014 in Hessen der Satz von 5% auf 6% angehoben.

Es gibt einen kleinen Trick, um Grunderwerbsteuer zu sparen. Und der geht so: Auf Einrichtungselemente beispielsweise ist keine Grunderwerbsteuer zu zahlen. Wenn Du den Kaufpreis für eine Wohnung also in einen Teil für die Wohnung einen Teil für eine vorhandene Küche oder sonstiges Mobiliar aufteilst und das auch im Kaufvertrag steht, zahlst Du auf den Kaufpreis der Küche keine Grunderwerbsteuer.

 
Grunderwerbsteuer in Deutschland (2021)

Grunderwerbsteuer in Deutschland (2021)

In unserem Seminar erfährst Du mehr zu diesem Thema und bekommst eine einfache Berechnungsvorlage in der Folge 6 - Kalkulation. Hier geht es zum Seminar.

Die Notarkosten und Grundbuchgebühren

Die Notarkosten…

Da ein Immobilienkauf in Deutschland immer notariell beurkundet werden muss, fallen für den Käufer Notarkosten und Gerichtsgebühren an. Notare und Grundbuchämter berechnen ihre Gebühren nach der Höhe des Kaufpreises und nach der Art der tatsächlich angefallenen Tätigkeiten.

Die Grundbuchgebühren…

Seit der letzten Gebührenerhöhung zum 1.8.2013 belaufen sich die Kosten bei Wohnungs- oder Hauskauf auf ca. 1,5% des Kaufpreises, davon etwa 1% Notarkosten und 0,5% Grundbuchkosten. Die 1,5% sind natürlich nur Annahmen, mir denen Du in der Regel aber sicher fährst.

Wenn Du die ganz genauen Werte berechnen willst, schaue z.B. im Internet bei Dr. Klein der Grundbuchrechner nach.

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