Q&A
mit Isabel Tannenberg
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Partnerin | Real Estate Taxation
Interview
Die Grundsteuerreform ist in aller Munde und wir haben auch schon ein Schreiben bekommen. Was ist das und wann tritt sie in Kraft?
Die Grundsteuerreform ist eine Neufassung der gesetzlichen Regelungen zur Bewertung der in Deutschland gelegenen Grundstücke für Zwecke der Ermittlung der von Immobilieneigentümern an den Fiskus zu zahlenden Grundsteuern. Die Neuregelungen treten zwar erst zum 01. Januar 2025 in Kraft, das heißt, dass Immobilieneigentümer erst ab diesem Zeitpunkt die neu ermittelte Grundsteuer zahlen müssen. Die Reform hat aber bereits jetzt Bedeutung, da für die Feststellung der zugrundeliegenden Grundsteuerwerte bereits dieses Jahr von allen Immobilieneigentümern sog. Grundsteuerwerterklärungen auf den Stichtag 01. Januar 2022 abgegeben werden müssen. Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 wird die Grundsteuer allerdings weiterhin nach der bisherigen Rechtslage ermittelt und festgesetzt.
Warum gibt es die Grundsteuerreform?
Die Grundsteuerreform gibt es, weil das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 festgestellt hat, dass das bisherige System der Ermittlung der Grundsteuer verfassungswidrig ist, da es auf veralteten Werten beruht (in den neuen Bundesländern sogar aus dem Jahr 1935) und damit eine Ungleichbehandlung der Immobilieneigentümer zur Folge hat. Das heißt, dass aufgrund der Wertentwicklung in den letzten Jahrzenten für vergleichbare Immobilien in vergleichbarer Lage aktuell erheblich unterschiedliche Grundsteuern anfallen.
Was muss ich jetzt als Eigentümerin tun?
Ab dem 01. Juli 2022 sind bis zum 31. Oktober 2022 (ohne Aufforderung durch die Finanzverwaltung) für alle Immobilien, d.h. bebaut oder unbebaut und auch für Eigentumswohnungen, Grundsteuerwerterklärungen elektronisch über das ELSTER-Portal abzugeben. Da die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen eigene von den bundesgesetzlichen Neuregelungen abweichende Landesregelungen zur Ermittlung der Grundsteuerwerte getroffen haben, sind - je nach dem, in welchem Bundesland die eigenen Immobilien liegen - verschiedene Vordrucke zu verwenden, die unterschiedliche Angaben zum Grundstück (z.B. zu der Größe, der Nutzungsart, der Bebauung oder der Lage) anfordern. Die Grundsteuerwerterklärungen sind jedoch wesentlich weniger umfangreich und damit einfacher auszufüllen, als die bisherigen für die Wertermittlung erforderlichen Einheitswerterklärungen.
Hast Du Tipps für unser Netzwerk?
Bei aktuellen Immobilienkäufen empfehle ich, die Neubewertung (und eine daraus ab 2025 resultierende ggf. höhere Grundsteuer) zu berücksichtigen und nicht nur die bisherige Grundsteuerlast des Verkäufers einzukalkulieren. Bei dem Erwerb von vermieteten Gewerbeimmobilien sollte in diesem Zusammenhang unbedingt auch die Umlagefähigkeit einer ggf. höheren Grundsteuer geprüft werden.

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