Grundbuch, Grundbuchauszug, Grundbucheintrag und Kosten
Grundbuch, Grundbuchauszug beantragen oder anfordern, Grundbucheintrag einsehen und Auflassungsvormerkung sowie Kosten - einfach erklärt
Hier lernst Du, was ein Grundbuch ist, was mit Grundbuchauszug gemeint ist, welcher Grundbucheintrag für Dich wichtig ist, was eine Auflassungsvormerkung ist, wann und wie Du ins Grundbuch einsehen kannst und was Änderungen im Grundbuch kosten.
Was ist das Grundbuch?
Das Grundbuch ist in erster Linie ein Dokument, in dem steht, wem eine Immobilie gehört. Für jede Immobilie in Deutschland gibt es ein Grundbuch, das Dir zeigt, wem sie gehört und welche Lasten und Belastungen dort eingetragen sind.
Wie ist ein Grundbuch aufgebaut?
Das Grundbuch besteht aus 5 Teilen: Deckblatt, Bestandsverzeichnis, Abteilung 1, Abteilung 2 und Abteilung 3.
Das Deckblatt
Das Deckblatt eines Grundbuchauszugs ordnet den Auszug erstmal grob ein, das kannst Du Dir wie in einer Bibliothek vorstellen, in der Du erst mal erfährst, in welcher Abteilung und welchem Regal Dein Buch steht. Beim Grundbuch sind die Parameter
das zuständige Amtsgericht
die Gemarkung
und die Blattnummer.
Das Bestandsverzeichnis
Weiter gehts mit der 2. Seite, dem Bestandsverzeichnis. Das Bestandsverzeichnis zeigt Dir, um welche Immobilie es genau geht. Jede Immobilie ist durch gewisse Kriterien kategorisiert, so dass sie eindeutig bestimmt werden kann. Diese Kriterien sind
die Gemarkung
diese wiederum setzen sich aus einzelnen Fluren zusammen,
und die wiederum aus Flurstücken.
Dazu wird noch die Anschrift, Wirtschaftsart und die Größe des Grundstücks angegeben.
Abteilung I
Die nächste Seite ist die Abteilung I. Hier steht, wer die aktuelle Eigentümerin ist, Du siehst aber auch alle früheren Eigentümerinnen. Letztere, also die früheren Eigentümerinnen werden in der Abteilung I als gelöscht gekennzeichnet, und das geht so: unterstrichen, rot markiert oder mit einer Linie von oben links nach unten rechts durchgestrichen.
Abteilung II
In der Abteilung II des Grundbuchs siehst Du die Lasten und Beschränkungen, die auf der Immobilie oder dem GS lasten. Lasten können dabei unter Anderem sein
Grunddienstbarkeiten
eine Auflassungsvormerkung
und Vorkaufsrechte. Was ist das jetzt schon wieder alles? Ich erklär's Dir Step by Step.
Wo erhalte ich einen Grundbuchauszug?
Den Grundbuchauszug erhältst Du von der Verkäuferin oder der Maklerin. Das Grundbuch ist geschützt und Du darfst ohne Zustimmung der Eigentümerinnen nicht einsehen.
Was ist eine Auflassungsvormerkung
Eine Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung im Grundbuch, dass Du die neue Käuferin bist.
Eine Auflassungsvormerkung kommt in der Regel aus dem Kaufvertrag, dazu in unserem Seminar mehr. Generell aber gilt, dass zwischen dem Tag an dem Du bei der Notarin sitzt und den Kaufvertrag unterzeichnest, und dem Tag an dem die Wohnung tatsächlich Dir gehört, ein paar Wochen vergehen können. Damit in dieser Zeit keine andere die Wohnung, die Du gerade gekauft hast, nochmal von der Verkäuferin kauft, gibt es die Auflassungsvormerkung, die jeder späteren potenziellen Käuferin zeigt, dass Du Dir die Wohnung bereits gesichert hast. Damit dient Dir die AV als Absicherung, dass die Käuferinnen nicht an jemand anderen verkaufen.
Sollte jetzt umgekehrt in dem Grundbuch das Du prüfst, eine Auflassungsvormerkung für jemand anderen als Dich drinstehen, müssen die Eigentümer diese AV erst löschen lassen, bevor Du ins GB reinkommst. Klär das in jedem Fall vor dem Kauf.
Kosten Grundbucheintragung
Wenn Du eine Immobilie erwirbst, wird das im Grundbuch eingetragen (vgl. Blogeintrag Grundbuch). Das verursacht Kosten. Ganz grob kannst Du hier mit 0,5% des Kaufpreises rechnen. Vergiss hier nicht, dass die Eintragung udn auch der Kaufvertrag von einer Notarin durchgeführt erden. Auch hierfür musst Du beim Ankauf Kosten einplanen, rechne hier grob mit 1,0 % des Kaufpreises.
Was ein Grundbucheintrag ganz genau kosten wird, kannst Du auch mit Online-Rechnern, wie zB https://www.drklein.de/grundbuchrechner.html berechnen.
Die Happy Immo Tipps zum Thema Grundbuch
Grundbuchauszüge sehen mega kompliziert aus. Aber keine Angst: Maya und ich gehen, wie immer, erstmal pragmatisch ans Grundbuch ran. Für uns ist dabei wichtig:
einmal lesen und dann
alle Fragen zu den Punkten rausschreiben, bei denen Klärungsbedarf besteht
und diese dann mit unserer Notarin durchsprechen. So sparen wir viel Zeit, weil wir uns nicht alles selbst zusammen reimen müssen und wissen dass wir nach dem Gespräch mit der Notarin alles genau verstanden haben und auf der sicheren Seite sind.
Die Happy Immo Top 4 Punkte die bei der Prüfung rauskommen sollten sind:
Die Immobilie gehört derjenigen die an uns verkauft
es gibt keine Auflassungsvormerkung für jemand Dritten (ich erklär gleich was eine Auflassungsvormerkung ist)
Alle Grundschulden werden gelöscht und die Grundschuld für unsere finanzierende Bank kann problemlos eingetragen werden
Die Lasten und Belastungen die eingetragen sind, sind ok.

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